Fachanwalt für Verkehrsrecht für Bonn und Umgebung
Beratung und Informationen zu einem Bußgeldverfahren
Immer weniger Menschen schreiben noch private Briefe. Wenn heutzutage Post im Briefkasten liegt, handelt es sich meistens um Rechnungen. Sollten Sie jedoch ein Schreiben in einem gelben Umschlag erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Der Bescheid wird bei Zustellung wirksam, falls Sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch erheben. Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wir stellen uns vor: Anwaltskanzlei Westerwelle & Staffel
Wenn Sie einen Fachanwalt für Bußgeld in Bonn und Umgebung benötigen, ist unsere Anwaltskanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie. Der Sitz unserer Kanzlei befindet sich in Königswinter. Der Großteil unserer Klienten kommt aus Königswinter, Bonn, Bad Honnef und dem Raum Rhein-Sieg-Westerwald. Wir sind auf die folgenden Rechtsgebiete spezialisiert.
Die Anwaltskanzlei wurde bereits 1905 gegründet. Seit 1973 beraten wir unsere Klienten unter dem Namen Anwaltskanzlei Westerwelle & Staffel. Wir sind Fachanwälte für Verkehrsrecht und Vertragsanwälte des ADAC.
Wir beraten Sie mit Kompetenz und Herz als Ihr Anwalt für Bußgeld in Bonn und Umkreis.
Gerne legen wir Ihnen unsere Gebühren offen und unterstützen Sie nötigenfalls dabei, Beratungsbeihilfe zu beantragen.
Warum lohnt sich ein Anwalt bei einem Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid ist weitaus mehr als eine amtliche Zahlungsaufforderung, die Ihnen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zugestellt wird. Ganz im Gegenteil, die Geldbuße, so ärgerlich sie auch sein mag, ist in vielen Fällen nur das geringere Übel. Mit einem Bußgeldverfahren können auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot verbunden sein.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind oder in einer dünn besiedelten Region wohnen, kann ein scheinbar simples Bußgeldverfahren ernste Konsequenzen nach sich ziehen.
Die gute Nachricht: Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und können angefochten werden. Allerdings haben Sie nur eine Frist von 2 Wochen nach dem Datum der Zustellung (Poststempel) des Bußgeldbescheids. Ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Aussichten auf Erfolg hat, kann Ihr Anwalt für Bußgeld in Bonn und Umgebung feststellen. Wir haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet Verkehrsrecht und kennen die häufigsten Formfehler, die von den Behörden begangen werden. Als Anwälte haben wir zudem Akteneinsicht und können aufdecken, ob die Anschuldigungen korrekt sind oder ob es bei den zugrunde liegenden Messverfahren technische Mängel gab.
Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?
Dafür gibt es mehrere Varianten.
1. Variante
Nach der Registrierung der Ordnungswidrigkeit wird der Fahrer ermittelt und der Anhörungsbogen sowie Bußgeldbescheid zugestellt. Durch das
Bezahlen des Bußgelds erkennen Sie die Rechtmäßigkeit des Bescheides an.
2. Variante
Sie legen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Die Behörde überprüft den Einspruch und gibt ihm statt. Das Verfahren wird eingestellt.
3. Variante
Der Einspruch wird nach Überprüfung abgelehnt. Das Verfahren wird weiterverfolgt. Gegebenenfalls wird der Einspruch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die ihn an das Amtsgericht weiterleitet. Das Gericht verhängt entweder eine Strafe oder einen Freispruch.
Warum ist der Anhörungsbogen wichtig?
Sie erhalten den Anhörungsbogen bevor Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Der Anhörungsbogen enthält bedeutende Informationen:
- Zeitpunkt, Ort und Datum der Tat
- Höhe des Bußgeldes und weitere Folgen (z. B. Punkte)
- Beweismittel und eventuelle Zeugenaussagen
Sie sind nicht verpflichtet, sich zu den Aussagen im Anhörungsbogen zu äußern. Nur die Angaben zu Ihrer Person müssen Sie den Behörden zur Verfügung stellen. Sind diese bereits im Anhörungsbogen enthalten, brauchen Sie nicht zu reagieren. Sie können allerdings entlastende Angaben machen und beispielsweise anführen, dass Sie zum Zeitpunkt der Tat nicht am Steuer saßen.
Da die Frist für einen Einspruch nur kurz ist, empfehlen wir Ihnen, nicht bis zum Eintreffen des Bußgeldbescheids zu warten.
Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
Sie sollten sich immer dann an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, wenn für Sie viel auf dem Spiel steht. Bei einem Bußgeldbescheid wegen einer geringfügigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder einem Verstoß gegen das Parkverbot lohnt sich ein Einspruch in der Regel nicht. Anders sieht es aus, wenn mit dem Bußgeldverfahren Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot verknüpft sind. Dann kann unter Umständen ein Bußgeldverfahren eine einschneidende Veränderung Ihres Lebens zur Folge haben. Das trifft insbesondere auf Menschen zu, die beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind (Berufskraftfahrer, Kuriere, Außendienstler, Pendler), aber auch Personen mit einem Führerschein auf Probe oder Personen, die in Gebieten mit schlecht ausgebauten ÖPNV wohnen.