Allgemeine Infos zu Trennung und Scheidung
Die Angaben der Statistik sind alarmierend. Im Jahr 2020 betrug die Scheidungsrate in Deutschland 38,52 Prozent und stieg damit das 3. Jahr in Folge. In der Praxis bedeutet das: Auf 3 Eheschließungen kommt mindestens eine Scheidung. Die Gefahr, dass eine Ehe scheitert, ist daher relativ hoch. Was auch immer die Gründe für eine Scheidung sein mögen, der Vorgang ist immer schmerzvoll und hat für alle Beteiligten langfristige Folgen, die das Leben für immer verändern können. Um die negativen Auswirkungen einer Scheidung so gering wie möglich zu halten, helfen wir Ihnen gerne mit einer ausführlich Beratung durch unsere Scheidungsanwälte weiter.
Bei einer Scheidung sind die häufigsten Streitpunkte der Trennungsunterhalt oder unterschiedliche Auffassungen über das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder.
Die Trennung
Bevor wir als Scheidungsanwalt in Bonn überhaupt in der Lage sind, beim zuständigen Familiengericht die Scheidung zu beantragen, müssen Sie sich erst einmal offiziell von Ihrem Ehepartner trennen. Das bedeutet, Sie müssen mindestens 1 Jahr offiziell getrennt leben. Das so genannte Trennungsjahr ist dazu gedacht, dass die Eheleute zur Ruhe kommen und Zeit finden, die Situation genau zu überdenken. Sie sollten überlegen, ob Sie in Zukunft allein leben wollen oder nicht und wie die Scheidungsfolgen für Sie konkret aussehen werden.
Zur Beurteilung der juristischen Faktoren sollten Sie sich vertrauensvoll an unsere Anwaltskanzlei wenden. Je eher Sie uns konsultieren, umso besser ist es für Sie, weil Sie sich gründlicher vorbereiten können. Zur Vorbereitung auf eine Scheidung gehört auch die Klärung folgender Thematik:
Versorgungsausgleich bei der Scheidung
Bei dieser Frage geht es um die Verteilung der Ruhegeldanwartschaften, die von den Eheleuten während der Ehe erworben werden. Mit dem Begriff Ruhegeldanwartschaften sind Renten- und Pensionsansprüche oder ähnliche Ansprüche gemeint. Die Eheleute sind verpflichtet, dem Gericht über die Anwartschaften Auskunft zu erteilen, die sie während der Ehe erworben haben. Auf dem Amtsweg holt danach das Gericht bei den Versorgungsträgern die notwendigen Informationen ein. Im Prinzip läuft der Versorgungsausgleich darauf hinaus, dass jeder der beiden Eheleute die Hälfte seiner Versorgungsansprüche an den Partner abzugeben hat. Das kann dazu führen, dass ein Partner etwas dazu bekommt und der andere etwas von seiner Ruhegeldanwartschaft abgeben muss.
Zugewinnausgleich bei Scheidung
Während der Versorgungsausgleich erst beim Eintritt in den Ruhestand aktiv wird, tritt der Zugewinnausgleich sofort nach der Scheidung in Kraft. Beim Zugewinnausgleich geht es um das Vermögen, dass die Eheleute vom Tag der Eheschließung bis zum Tag der Scheidung erworben haben. Die Eheleute sind verpflichtet, sich wechselseitig Auskunft über das Vermögen zu geben, dass sie vom Tag der Hochzeit bis zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags erworben haben. Die beiden Werte werden Anfangs- und Endvermögen genannt. Dann wird ermittelt, welcher Ehepartner den höheren Zugewinn erzielt hat. Die Hälfte dieses Zugewinns schulden Sie Ihrem Ehepartner in Form eines Geldbetrags. Das betrifft zum Beispiel auch das Eigenheim oder die Eigentumswohnung.
Auskunftspflichtig ist ebenfalls das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Damit soll verhindert werden, dass der voraussichtlich Zahlungspflichtige sein Vermögen gezielt zu Lasten des Ehepartners verringert. Unerklärliche Vermögensverluste während der Trennung werden aus diesem Grund dem Endvermögen hinzugerechnet.
Im Grunde genommen läuft der Zugewinnausgleich darauf hinaus, dass den Eheleuten alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte je zur Hälfte gehören. In der Fachsprache heißt das Zugewinngemeinschaft, umgangssprachlich auch Gütergemeinschaft genannt.
Der Zugewinnausgleich ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie und Ihr Ehepartner in einem formwirksamen notariellen Vertrag eine Gütertrennung vereinbart haben. Diese Vereinbarung heißt auch Ehevertrag. Als Ihr Scheidungsanwalt in Bonn und Umgebung bietet unsere Kanzlei auch diesen Service an.